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3 Basics gegen Abmahnungen

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"Insofern sind Sie also verpflichtet ein Impressum für die Website zu erstellen. Dies gilt im Übrigen auch für Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook, Google + oder Twitter"

"Ein fehlendes Impressum oder fehlerhafte Angaben wenn Sie ein Impressum erstellen, können schnell zu Bußgeldern oder Abmahnungen führen"

Quelle:

https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/aussenauftritt/website-impressum/

"Die Pflicht, eine Datenschutzerklärung auf der Webseite einzubinden, ergibt sich aus § 13 TMG. Danach muss der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über etwaige Weitergaben von Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR unterrichten."

Quelle:

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/datenschutzerklaerung-was-muss-drin-sein/

"Es sollte ein Hinweisbanner über die Verwendung von Cookies am oberen oder unteren Rand der Webseite zusammen mit dem (von Google vorgeschlagenen) Hinweis für die Nutzer erscheinen, dass diese sich durch das Weitersurfen auf der Webseite mit der Verwendung der Cookies einverstanden erklären. Darüber hinaus ist eine Verlinkung auf die Datenschutzerklärung vorzuhalten."

Quelle:

http://www.it-recht-kanzlei.de/google-cookie-hinweis.html

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Diese 3 rechtlichen Hinweise sollte jede Website haben um sich davor zu schützen!
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